Telekom Beschwerde – ist das möglich?
Aweihs | 26. Februar 2010Oktober 2009
Ende Oktober 2009 bin ich umgezogen.
Soweit so einfach.
Heutzutage möchte man natürlich am neuen Zielort auch gerne einen Telefonanschluss und eine DSL Flatrate haben.
Besonders wenn man den Internetzugang beruflich benötigt.
Zunächst dachte ich, einfach den bestehenden Anschluss kündigen und dann am Zielort neu beantragen.
Das geht natürlich nicht.
Belehrung Telekom:
Sie haben nur ein Kündigungsrecht, wenn wir die bestehende Leistung am neuen Zielort nicht erbringen können.
Auf mein Nachfragen, ob denn meine aktuellen Leistungen – ISDN und DSL 16.000 – am Zielort verfügbar sei wurde mir erklärt,
dass diese Leistung selbstverständlich am Zielort möglich ist. Dadurch besteht natürlich kein Sonderkündigungsrecht.
Dies wird auch in einer Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.
26.10.2009
Telekom Techniker kommt gemäß der Absprache und ist sehr freundlich und kompetent.
Erklärt mir aber auch, dass hier maximal DSL 3000 technisch möglich ist. Mehr ist auch im Ausbau für die nächsten Jahre nicht vorgesehen. Auf mein Bitten hin, misst er dies sogar. Die Messung bestätigt seine Aussage. Ich erkläre Ihm meine Situation, was bei Ihm nur ein Kopfschütteln auslöst mit der Bemerkung, dass diese Information jeder Kundenberater abrufen kann. Demnach dürfte es eigentlich nicht zu solchen Falschaussagen kommen.
November 2009
Ich versuche also im November 2009 über die Service Hotlines eine Klärung meines Problems herbeizuführen. Es fühlt sich leider niemand zuständig. Auch eine Herabstufung meines Vertrages, auf einen passenderen Tarif der nicht gerade mal über dem 5 fachen der abgerechneten Leistung liegt, ist leider nicht möglich.
06.12.2009
Ich beschwere mich schriftlich am 06.12.2009 mit einer ausführlichen Schilderung des Tatherganges.
Keine Reaktion.
Zweifaches Nachfragen über die Servicenummern erfolgte, immer mit dem gleichen Ergebnis:
Eine Reaktion würde in den nächsten 1-2 Arbeitstagen erfolgen, bitte noch ein wenig Geduld.
07.01.2010
Herr Probst vom Telekom Service erklärt, dass mein Vorgang jetzt an das Kündigungsteam weitergeleitet wurde. Reaktion kommt noch heute oder aber aller aller aller spätestens morgen. Versprochen. Ehrlich. Das geht ja auch nicht so.
Hoffnung kommt auf.
08.01.2010
Mahnung für Dezember 2009 geht ein.
Hoffnung geht wieder verloren.
Telekom fordert natürlich volles Geld für kleinste Leistung. Super.
12.01.2010
Frau Winkelhöfer erklärt mir, dass ja mein Vorgang sehr komplex sei und bittet nochmal um Geduld. Ich erkläre, dass mir diese eigentlich abhanden gekommen ist. Sie erklärt sich als arme, unterbezahlte und eben nicht mit den nötigen Kompetenzen ausgestattete Servicemitarbeiterin der Telekom. Ich habe Mitleid und bleibe freundlich.
15.01.2010
Frau Wittich am Apparat: Bittet um Bearbeitungszeit und verspricht in 10 Minuten zurückzurufen. Der Rückruf findet tatsächlich statt. Ich bin freudig erregt und schon wieder keimt Hoffnung auf. Sie verspricht es nochmal ganz doll dringend zu machen – ehrlich – ganz bestimmt.
22.01.2010
Herr Bürger am Apparat des Beschwerdetelefons: Respekt Herr Bürger, wenn wir im Dezember telefoniert hätten, bin ich sicher wir hätten eine einvernehmlich Lösung gefunden.
Leider ist es jetzt zu spät. Ich fühle mich nicht ernst genommen, nach 20 Jahren keinerlei Treuebonus. Ich will nicht mehr. Nur noch raus hier.
Herr Bürger erkundigt sich, wie das denn jetzt weitergeht? Ich erkläre, dass ich einfach nicht mehr bezahlen werde. Er erklärt,
dass dann aber der Anschluss gekündigt werden kann. Ich bitte darum, genau das möglichst sofort einzuleiten, da es ja genau das ist was ich seit dem 06.12.2009 fordere.
Ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da die Leistung am Zielort eben nicht erbringbar ist.
11.02.2010
Mahnung für Dezember 2009 und Januar 2010 geht ein. Immer noch versucht die Telekom volles Geld für kleine Leistung zu ergaunern.
15.02.2010
Ich führe meine Beschwerde fort und ergänze mit dem Urteil des Amtsgerichtes Fürth in Bayern mit dem Az. 340 C 3088/08.
In der heute erscheinenden Finanztest-Ausgabe 02/10 berichtet die Stiftung Warentest über ein Urteil des Amtsgerichts Fürth (Az. 340 C 3088/08) zum Thema fristlose Kündigung bei zu geringer DSL Bandbreite (DSLWEB berichtete bereits am 4. Dezember 2009, Urteil: Kündigung bei mangelndem DSL Speed). Im konkreten Fall wurde einem 1&1 Kunden ein DSL 16000 Anschluss in Rechnung gestellt, obwohl am Wohnort nur DSL 3000 möglich war (Urteilstext liegt der DSLWEB Redaktion komplett vor).
22.02.2010
Es geht mir eine Auftragsbestätigung der Telekom zu. Die Telekom versucht den Anschluss als DSL 6000 umzudefinieren, ohne meinen Auftrag.
Haha. Jetzt haben sie gemerkt, dass Ihr ursprünglicher Auftrag natürlich auf DSL 16000 gelaufen ist. Was recht blöd aussieht,
wenn man sich die tatsächliche, maximale technische Leistung von DSL 3000 ansieht. Genau das ist ja auch im Urteil aufgeführt,
auf das ich mich tam 15.02.2010 berufen habe.
26.02.2010
Ich widerrufe natürlich die Auftragsbestätigung und weise darauf hin, dass ich diesen Auftrag nicht erteilt habe und auch in Zukunft nicht erteilen will.
Ich erkläre nochmals sehr deutlich, dass ich das Verhalten als respektlos empfinde und an einer Zusammenarbeit nicht mehr interessiert bin.
Darüber hinaus beschwere ich mich bei der Bundesnetzagentur im Sachgebiet “Verbraucherservice Telekommunikation”.
Ich schildere kurz den Ablauf und äußere meinen Verdacht, dass das Verhalten der Telekom methodisch ist und damit ein schlichter Betrug am Kunden, mit dem Ziel der Wettbewerbsverzerrung. Ich bin schon ganz gespannt, ob ich Antwort bekomme.
Am Abend:
Setze ich mich hin und führe die Informationen in diesem Artikel zusammen.
Eventuell kann ich ja wenigstens die nötigen Informationen hier zusammenführen und für Mitleidende den Einstieg in den langen Kampf mit der Telekom erleichtern.
Vorläufiges Ende.
Quellen und interessante Artikel:
http://forum.kijiji.de/about3082.html
T-Com hat im Jahr 2005 2,6 Millionen Kundenbeschwerden
107.000 Treffer für das Thema “Telekom und Beschwerde” bei Google
Wenn die Telekom schweigt – Stern.de
Urteil Amtsgericht Fürth
Tipp aus einem Forum:
Ruft ganz Normal in Bonn an ( 0228 – 18 10 ) und lasst euch zum Vorstands-Zimmer verbinden dort sitzen extra Mitarbeiter die sich auch um jemand kümmern. (muss ich demnächst mal probieren)
Erreichbarkeiten mit Stand 02/2010
Deutsche Telekom AG
Friedrich-Ebert-Allee 140
53113 Bonn
Amtsgericht Bonn HRB 6794,
Sitz der Gesellschaft Bonn
UST-IdNr. DE 123475223
WEEE-Reg.-Nr. DE50478376
Kontakt: www.telekom.de/kontakt
0800 3301000 – Die Privatkundenhotline. Hier ruft jeder an. Ich konnte hier stets mit freundlichen Menschen telefonieren. Die aber leider nichts bewirken können. Eine reine Bespassungshotline. Bitte reichlich Zeit mitbringen.
0228 1810 die Beschwerdestelle der Telekom in Bonn. Hier konnte ich tatsächlich jemanden erreichen, der Zugriff auf die volle Historie meines Vorganges hatte und auch auskunftsfähig war. Wirkung konnte leider auch bei der Beschwerdestelle nicht entfaltet werden.
Vorläufiges Fazit:
Es ist schlicht unglaublich, mit welchem Verhalten die Telekom Ihre Kunden betreut. Das hat nichts mehr mit Service zu tun. Offenbar ist man so stark auf das Neukundengeschäft konzentriert, dass die Bestandskunden nicht mehr betrachtet werden. Hier wird offenbar die Taktik des “Abkochens” angewendet, in der Hoffnung dass sich möglichst viele einschüchtern lassen. Darüber hinaus scheint man erst eine Reaktion erzwingen zu können, wenn ein anwaltliches Schreiben eingeht. Auch das ist eine schlichte Respektlosigkeit gegenüber der Kundschaft. Herzlichen Glückwunsch Telekom. Ein leuchtendes Beispiel an Service und Kundenbetreuung.






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