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Ohne Gewähr reicht nicht ;-)

heise online – Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle

Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle

Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.
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“Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung” heissen die Zauberworte für Privatleute.

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