heise online – Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle
Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle
Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.
….
“Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung” heissen die Zauberworte für Privatleute.
0 comments on “Ohne Gewähr reicht nicht ;-)”