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Die Grenzen des Datenschutzes

Datenschutz ist eine gute und wichtige Sache, allerdings gibt es auch hier eine Grenze, die letztlich definiert, wo der Schutz des Individuums in die “zweite Reihe” zurücktritt und die Rechte der “breiten Öffentlichkeit” gewichtiger eingestuft werden.

Letztes Wochenende hat auf einem Raststättenparkplatz im Stuttgarter Raum ein LKW vorsätzlich den Parkwächter überfahren um den Parkgebühren zu entgehen. Der Parkwächter starb noch an der Unfallstelle. Nach kurzer Zeit bat die Polizei via Radio um Mithilfe bei der Suche nach den “zwei weißen LKW mit ..”..


Wer jetzt denkt, kein Problem wir haben ja unser schmuckes Mautsystem, das Auffinden der gesuchten LKW´s sollte also kein Problem sein, wenn Sie sich auf der Autobahn bewegen, der irrt sich leider gewaltig.
Der Polizei wurde, gemäß einer Folgemeldung im Radio, für die Fahndung nach den beiden spurlos verschwundenen LKW kein Datenzugriff gewährt –> Datenschutz. Für mich ein klarer Fall von missverstandenen, grenzenlosem Datenschutz. Könnten bitte die Entscheider für die Verhinderung der Datenauswertung dieses Verfahren der Witwe erklären?

Was hindert uns, mit ähnlichen Regeln wie bei einer Hausdurchsuchung – hier muss ein Richter überzeugt werden – in diesem Fall die Mautdaten fallbezogen auszuwerten um die “bösen Buben” zu fangen?

Datenschutz ist wichtig und richtig, aber bitte mit Verstand.

Artikel der Stuttgarter Zeitung

4 comments on “Die Grenzen des Datenschutzes

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