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Bei Widerruf jetzt auch Versandkosten zurück im Online Handel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 7. Juli 2010 (VIII ZR 268/07) entschieden, dass ein Online-Händler (Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft) einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Zusendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Oder anders ausgedrückt: Schickt ein Kunde im Rahmen seines Widerrufsrechts die Ware zurück, müssen ihm auch die ursprünglichen Versandkosten zurückerstattet werden.

So berichtet im Mittelstands WIKI.

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